Wer hat Anspruch und wie ist der Ablauf?

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 37b SGB V richtet sich an Patienten mit einer weit fortgeschrittenen, unheilbaren Erkrankung, dessen Lebenszeit begrenzt ist und der komplexe Probleme entweder medizinischer, ­psychischer oder sozialer Natur hat.

Am Anfang steht eine Beratung durch unser ­spezialisiertes Palliativcareteam. Insbesondere bei schwierigen Fragen zur Pflege, zum Umgang mit einer schweren Erkrankung, zum Sterben und Tod sind wir für den Patienten und sein Angehörigen da.

Zur Übernahme in die speizialiserte ambulante palliativmedizinische Versorung wird dann mit ­Ihrer Einwilligung ein Antrag zur Kostenüber-
nahme an die Kasse gestellt. Hier wird überprüft, ob die Voraussetzungen für eine palliativmedizinische Versorgung gegeben ist. Dies geschieht ­innerhalb kurzer Zeit. 

Ist eine Versorgung durch unser Team gewünscht und genehmigt, erfolgt die Betreuung in der ­gewohnten häuslichen Umgebung. 

Es finden Hausbesuche nach Bedarf und, je nach Absprache, auch regelmäßig statt. Je weiter die ­Erkrankung fortschreitet, desto intensiver wird die ­Betreuung. Sie ist auf die Bedürfnisse und ­Wünsche unserer Patienten abgestimmt.

Alle unsere ­Leistungen erbringen wir auch für ­Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und unterstützen dort die Pflegekräfte.

Kosten

Krankenkassen übernehmen auf Grundlage der gesetzlichen Regelung zur SAPV (§ 37b SGB V) nach Prüfung des Anspruchs die Finanzierung. Für Patienten ist die spezialisierte ambulante Palliativversorgung kostenlos.